Steuerberater für Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer

Wichtige Infos für Erben oder Erblasser - Frühzeitig die Weichen Stellen, um Steuervorteile auszuschöpfen!

Steuerberater Erbscgaftssteuer

Steuerberater Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer Steuerberatung

Hier erhalten Sie wichtige Infos zur Erbschaftssteuer. Unten am Ende der Seite finden Sie auch eine ausfüllbare Erbschaftssteuer Checkliste, die Sie online ausfüllen können und downloaden. Sollten Sie Fragen haben, hohe Vermögenswerte oder eine Immobile und Unternehmen als Firmenerbe vererbt bekommen - sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. In vielen Fällen können Steuervorteile ausgeschöpft werden, allerdings müssen hierfür die Weichen schon frühzeitig gestellt werden. Nehmen Sie in sämtlichen Steuerangelegenheiten gerne jederzeit Kontakt mit uns auf. 

Gerade bei der Nachlassplanung von größeren Vermögenswerten, Unternehmen und Immobilien sollten rechtzeitig "steuersparende" Maßnahmen getroffen werden, um die Steuerbelastung im Erbfall so gering wie möglich zu halten.

Ihr Steuerberater für Erbschaftssteuererklärungen 

Im Rahmen von Nachlassangelegenheiten beraten wir Sie im Erbfalls als Erbschaftssteuer Steuerberater umfassend und fertigen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Erbschaftssteuererklärungen an, so dass Sie schnellstmöglich über das Erbe verfügen können.

Natürlich beraten wir Sie auch im Rahmen der Steueroptimierung bei der Nachlassplanung & Schenkung als Steuerberater für Schenkungssteuer

 

Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, doch durch Freibeträge und kluge Steuerplanung lässt sich die Steuerlast minimieren. Besonders bei der Erbschaftssteuer für Kinder und Erbschaftssteuern bei Immobilien können vorteilhafte Steuerregelungen in Anspruch genommen werden, sofern man die Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze sinnvoll anwendet

 

Wer absehbar irgendwann eine Erbschaft antritt, sollte sich rechtzeitig über die **Erbschaftssteuererklärung** informieren, um keine Fristen zu verpassen und um bares Geld zu sparen!.  

 

Erbschaftssteuer: Freibeträge, Regelungen für Kinder und Immobilien  

Die Erbschaftssteuer ist ein zentrales Thema bei der Vermögensübertragung.

Wer eine Erbschaft erhält, muss unter Umständen Steuern - die sogenannte Erbschaftssteuer auf das gesamte Vermögen des Erblassers zahlen.

Doch es gibt zahlreiche Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast im Erbfall zu minimieren.  

 

Erbschaftssteuer Freibetrag: Wie viel bleibt steuerfrei?
Der Erbschaftssteuer Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab.

Enge Familienmitglieder profitieren von besonders hohen Freibeträgen:  

- Kinder: 400.000 €  
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Geschwister, Neffen/Nichten: 20.000 € 

 

Zur Information: Liegt der Wert der Erbschaft unterhalb dieser Freibeträge, fällt keine Erbschaftssteuer an!

Übersteigt die Erbschaft diese Grenze, wird der übersteigende Betrag besteuert – je nach Steuerklasse mit einem Steuersatz zwischen 7 % und 50 %.

 

Erbschaftssteuer bei Kindern: Welche Vorteile gibt es?
Kinder haben mit 400.000 € einen hohen Freibetrag, sodass viele Erbschaften steuerfrei bleiben.

Falls Immobilien oder größere Geldbeträge vererbt werden, können strategische Schenkungen zu Lebzeiten helfen, die Steuerlast zu reduzieren.  

Hierbei muss beispielsweise der 10-Jahres Zeitraum beachtet werden.

Bei der Vererbung von dem sogennanten selbst genutztem Wohnraum, gibt es Steuerbefreiungen.

 

10- Jahres Hauptsitz der geerbten Immobilie

Wenn das Kind die geerbte Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst nutzt, entfällt die Erbschaftssteuer komplett – vorausgesetzt, die Wohnfläche überschreitet nicht 200 Quadratmeter. Die Immobilie muss dahingehend mindestens zehn Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt werden, damit die Steuerbefreiung gilt. Für Kinder gibt es diese Befreiung nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Ist die Immobilie größer, muss für den Teil, der über 200 Quadratmeter hinausgeht, Erbschaftssteuer gezahlt werden.

 

Wann und wie muss die Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden?
Nach dem Erbfall muss der Erbe eine Erbschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Die Frist beträgt in der Regel drei Monate nach Kenntnis des Erbfalls.

 

Folgende Unterlagen sind für die Erbschaftssteuererklärung mindestens erforderlich:  

- Erbschein oder Testament  
- Wertnachweise für Immobilien, Konten und Wertpapiere  
- Nachweis über Verbindlichkeiten des Erblassers  
- Angaben zu Freibeträgen und Steuervergünstigungen  

Das Finanzamt berechnet dann die Erbschaftssteuer und erlässt einen entsprechenden Steuerbescheid.  

 

Erbschaftssteuer bei Immobilien - ein Haus geerbt, wieviel Erbschaftsteuer muss ich bezahlen? 
Bei der Vererbung von Immobilien gibt es verschiedene steuerliche Regelungen.

Entscheidend ist beispielsweise, ob es sich um eine selbst genutzte oder vermietete Immobilie handelt.  

  • Selbstgenutzte Immobilie: Steuerfrei für Ehepartner oder Kinder unter den oben genannten Bedingungen.  
  • Vermietete Immobilie oder zum Verkehrswert zur Veräußerung angeboten: Hier wird der sogenannte Bedarfswert angesetzt.
    Dabei gibt es einen Bewertungsabschlag von 10 %.
    Laut § 13d Absatz 1 ErbStG werden vermietete Wohngebäude nur zu 90 % ihres ermittelten Wertes angesetzt. Das bedeutet, dass 10 % des Wertes steuerfrei bleiben. Diese Vergünstigung gilt aber nur, wenn die Vermietung bereits zum Zeitpunkt der Schenkung bestanden hat.

Strategien wie Schenkungen zu Lebzeiten oder Nießbrauchrechte können helfen, die **Erbschaftssteuer für Immobilien** zu reduzieren. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um die Erbschaft optimal zu gestalten.  


Wo sind die Regelungen im Rahmen der Erbschaftssteuer verankert?
- Im ErbStG Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz
Die Kriterien der Versteuerung sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgehalten. 


Was ist eigentlich ein Erbe?
Bei einem Erbe handelt es sich um einen Besitz eines Verstorbenen, der an eine lebende Person übertragen werden kann.

Die Vermögenswerte des Erbes können auch an Institutionen, wie beispielsweise gemeinnützige Einrichtungen vererbt werden.

 

Anzeigepflicht der Begünstigten im Erbfall
Jeder, der etwas erbt, ist nach §30 Abs.1 ErbStG zur schriftlichen Anzeige des Erwerbs beim Finanzamt verpflichtet. Ausgenommen, wenn sich das Erbe auf einem von einem deutschen Nachlassgericht eröffneten Testament beruht und sich das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser aus dem Testament ergibt.

Wobei es hier auch Ausnahmen gibt, bspw. besteht bei folgenden Vermögenswerten grundsätzlich Anzeigepflicht:

- bei Grundbesitz,

- Betriebsvermögen,

- Anteile an Kapitalgesellschaften,

- Auslandsvermögen.

 

Zeigen Sie daher sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses an und ziehen im Zweifel einen Steuerberater für Erbschaftsteuer zu Rate, um sich nicht strafbar zu machen! Denn ein Steuerstrafverfahren droht Ihnen, wenn Sie die Erbschaftssteuererklärung versäumen oder wissentlich unterlassen!

 

Steuerstrafverfahren droht, wenn Anzeigepflicht versäumt wird
Wer seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommt, kann sich der Gefahr eines Steuerstrafverfahrens aussetzen. Neben den Erwerbern einer Erbschaft selber und den Behörden müssen bspw. Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen dem Finanzamt die aktuellen Salden von Erblasserkonten zu übermitteln. 
Jeder Erbe sollte prüfen, ob er eine Erbschaftssteuererklärung abgeben muss. Besonders wichtig ist die Meldung der Erbschaft beim Finanzamt, damit keine steuerlichen Nachteile entstehen.

Tipp: Wer sich unsicher ist, sollte einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen - im Zweifel auch direkt bei den Finanzbehörden nachfragen!  

 

Info zur Abgabepflicht der Erbschaftssteuererklärung:

Laut deutschem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) muss eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:  

  • 1. Aufforderung durch das Finanzamt 
    - Das Finanzamt kann Erben, Vermächtnisnehmer oder sonstige Begünstigte dazu auffordern, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.  
    - Wer eine solche Aufforderung erhält, ist verpflichtet, die Erklärung innerhalb der gesetzten Frist (meist ein paar Monate) einzureichen.
  •  2. Überschreiten des Erbschaftssteuer-Freibetrags  
    - Liegt der Wert des geerbten Vermögens **über den gesetzlichen Freibeträgen, muss eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden.  
    - Die Freibeträge liegen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 € (entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte) und 500.000 € 
      (Ehegatten/Lebenspartner).  
  • 3. Erbschaft umfasst Immobilien oder komplexe Vermögenswerte  
    - Wenn eine Erbschaft Immobilien, Unternehmensanteile, größere Wertpapierdepots oder sonstige nicht direkt bewertbare Vermögenswerte enthält,
      muss eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden.  
    - Das Finanzamt benötigt diese Angaben, um den steuerpflichtigen Wert zu berechnen.  
  • 4. Erbschaft wurde beim Finanzamt gemeldet  
    - Erben sind verpflichtet, eine Erbschaft dem Finanzamt innerhalb von **drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls** zu melden.  
    - Falls das Finanzamt daraufhin eine Steuererklärung fordert, muss diese abgegeben werden.  
  • 5. Mehrere Erben (Erbengemeinschaft)  
    - Falls mehrere Personen gemeinsam erben, ist jeder Miterbe steuerpflichtig.  
    - Entweder gibt jeder eine eigene Erklärung ab, oder eine gesammelte Erbschaftssteuererklärung wird für die Erbengemeinschaft eingereicht.

 

Wer ist von der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung befreit? Wer muss keine Erbschaftsteuererklärung abgeben?  
- Wenn die Erbschaft unterhalb des Freibetrags liegt und das Finanzamt keine Erklärung verlangt, ist keine Steuererklärung nötig.  
Sofern Sie größere Vermögenswerte Erben,  
 

Welche grundegende Datenbestände müssen wir als Steuerberater für Erbschaftsteuer kennen?
- Daten begünstigte Personen
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuernummer, Familienstand, Güterstand,
- Todestag & Sterbeort des Erblassers
- Ist ein Testament vorhanden?
- Gibt es Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker?
- Wurde der Erbschein beantragt?
- Gibt es eine Sterbeurkunde?
- Ist ein Nachlassverzeichnis vorhanden?

- Gab es Beteiligungen an Erbengemeinschaften?
- War der Erblasser Vorerbe bzw. Vorvermächtnisnehmer?


Erschaftsteuer Checkliste zum online ausfüllen & downloaden

Laden Sie hierzu unsere kostenlose Checkliste "Formular für Erbfall / Nachlass" runter.

 

Was ist die sogenannte Erbschaftssteuer - Wieviel Erbschaftssteuer muss ich bezahlen?
Ein Erbe muss im Rahmen der Erbschaftsteuer grundsätzlich (Freibeträge ausgenommen) von dem Begünstigten versteuert werden.
Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer zu zahlen ist, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Die Erbschaftssteuer wird fachlich als Erbanfallssteuer bei Erwerb von Todes wegen fällig.
Diese ist wie der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer variabel und unter anderem abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Begünstigtem. Als Steuerberater für Erbschaftssteuer prüfen wir, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.

 

Welche Infos wir Erbschaftsteuer Steuerberater noch benötigen;
Was wurde vererbt oder verschenkt?

- Bargeld
- Immobilien
- Schließfach / Bankschließfach

- Unternehmenswerte (Betriebe, auch landwirtschaftlich)
- Sonstiges Vermögen
- Schulden des Erblassers
- Kosten der Erbschaft
- Sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers

 

Erschaftsteuer Checkliste zum online ausfüllen & downloaden

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Erbschaftssteuer Freibetrag - variabel & abhänging vom Verwandschaftsgrad & Nachlasswert
Bei der Erbschaftssteuer gelten je nach Verwandschaftsgrad verschiedene Freibeträge.
Die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer orientiert sich an dem Verwandschaftsgrad zwischen dem Erblasser sowie dem Begünstigten
Hierbei sind eine vielzahl komplexer Faktoren im Erschaftssteuergesetz zu berücksichtigen. 
Anhand folgenden beider Faktoren ermitteln wir als Erbschaftsteuer Steuerberater den Freibetrag, die Steuerklasse sowie der entsprechende Steuersatz ermittelt.:
- anhand des Verwandschaftsverhältnisses
- anhand der Höhe des Vermögens 


Wie lange dauert das Prozedere im Rahmen zur Abgabe der Erbschaftssteuer?
Je nach Umfang des Erbes können von der Wertermittlung des gesamten Vermögens über die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung bis hin zur Bearbeitung seitens der Finanzbehörde mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten vergehen. Wir haben hier als Steuerberater für Erbschaftsteuer leider keinen Einfluss.
Allerdings erstellen wir die Erbschaftsteuererklärung schnellstmöglich, sollten wir über alle relevanten Daten verfügen. 

 

Welche Daten wir als Erbschaftssteuer Steuerberater von den Begünstigten benötigen 
(auch Erwerber genannt)

- Komplette Daten; Name, Anschrift, Telefon, Steuernummer usw.

- Erbanteil
- Gab es bereits Schenkungen innerhalb 10 Jahren seitens des Erblassers?
- Ansprüche auf Versorgungsbezüge vorhanden? (Witwenrente, Waisenrente, Pension)
- Vertragliche Zugewinngemeinschaft vereinbart? (Nur im Güterstand der Zugewinngemeinschaft)

- Wurde bereits ausländische Erbschaftsteuer gezahlt?

 

Erschaftsteuer Checkliste zum online ausfüllen & downloaden

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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien & Häusern?
Die Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer hängt neben dem Verwandtschaftsgrad von Erblasser und Erbe noch vom ermittelten Verkehrswert des Hauses, bzw. der Häuser & Grundstücke ab. 

Hierbei gibt es verschiedene weitere Faktoren, die die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer beeinflussen können. Bestenfalls liegt Ihnen als Erbe bereits ein Grundbuchauszug vor. Andernfalls beantragen Sie einen entsprechenden Grundbuchauszug.

 

Nachfolgende Faktoren beeinflussen den Wert der Erbschaftsteuer bei Immobilen
- Menge seperater Grundstücke & Immobilien
- Erstreckt sich der Grundbesitz über mehrere Gemeinden?
- Handelt es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke?

- Besteht eine Abbruchverpflichtung?

- Besteht Denkmalschutz?

 

Als Ihr Erbschaftsteuer Steuerberater benötigen wir sämtliche Daten, die zur Wertermittlung notwendig sind.
Hierrunter fallen auch sämtliche Anschriften und Grundbuchauszüge der Immobilien.

 

Weitere Wertfaktoren, die die Höhe Erbschaftsteuer im Rahmen von Immobilienerbe beeinflussen:

- Gibt es ein verwertbares Wertgutachten zur Immobilie und wie ist die Höhe?

- Gibt es in der näheren Umgebung Grundstücksverkäufe oder Vergleichsobjekte bezüglich des Kaufpreises?

- Steht das Gebäude auf fremden Grund und Boden?

- Ist das Grundstück mit Erbbaurecht belastet?

- Befindet sich das Grundstück im Bebauungszustand?

- Wie ist die zukünftige Nutzung? (Vermietung, Selbstnutzung, Verkauf)

- Besteht Wohnrecht oder Nießbrauch?

- Liegt der Wert des Hausrats über 12.000€?

 

Welche Unterlagen benötigen wir als Steuerberater Erbschaftsteuer, sofern ein Haus oder Grundstück vererbt wird? (falls zutreffend)

- Kopie vom Grundbuchauszug
- Letzter Einheitswertbescheit / Grundsteuermessbescheid

- Wohn- Nutzflächenberechnung 
- Schreiben des Finanzamtes zur Abgabe der Grundstückswerterklärung

- Unterlagen Baudenkmaleigenschaft

- Unterlagen Wohnraumförderungen

 

Welche weiteren Vermögenswerte beeinflussen beispielsweise noch die Höhe der Erbschaftsteuer?

- Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile
- Wertpapiere

- Bankguthaben

- Bargeld

- Edelmetalle, Münzen, Schmuck usw.

- Fahrzeuge (PKW, Boot, Motorrad usw.)

- Kunstgegenstände

- Zinsansprüche

- Versorgungsbezüge

- Patente / Urheberrechte

- Rentenansprüche

- Bausparvertrag

- Versicherungen

- Steuererstattungen

- Kostenerstattungen durch Sterbegeldversicherung

- Sonstige Forderungen

Erbschaftssteuer bei Erbe eines Unternehmens
Neben allgemeinen Erbschaftssteuererklärungen bei dem Übergang von Barvermögen, matierellem Vermögen wie Schmuck & Aktien, Immobilien stehen wir als Steuerberater für Erbschaftsteuer auch bei der Erbschaft im Rahmen der Unternehmensnachfolge an Ihrer Seite.

Sofern ein Unternehmen vererbt wird oder Anteile daraus vom Erblasser an Sie übergehen, muss hierfür im ersten Schritt zwingend eine Bewertung des Unternehmens und dessen Vermögen erfolgen.

Hierbei spielen u.a. folgende Berechnungsmodelle eine Rolle.

- Ermittlung Nettowert des Verwaltungsvermögens

- Ermittlung Unschädliches Verwaltungsvermögen

- Ermittlung begünstigtes Vermögen

 

Verwaltungsvermögen, Betriebsvermögen & Erbschaftsteuer

Unternehmen müssen auf ihr Verwaltungsvermögen, das nicht begünstigt ist - stets Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer entrichten. Sämtliches Vermögen, das nicht zum begünstigten Vermögen gehört, ist somit ohne Verschonungsmöglichkeit steuerpflichtig. 

Für begünstigtes Betriebsvermögen, das für das operative Geschäft von Bedeutung ist, gibt es jedoch erbschaftsteuerliche Abschläge. Diese finanziellen Mittel und Wertpapiere müssen jedoch aus der Bilanz ausgegliedert und vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sein, um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Grundsätzlich ist ein Nettoverwaltungsvermögen, das höchstens 10% Prozent des Betriebsvermögens ausmacht, unbedenklich bzw. wird als unschädliches Verwaltungsvermögen bezeichnet.

Übersteigt das nicht produktive Betriebsvermögen diese Grenze, fällt bei einer Unternehmensnachfolge Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer an. Eine Begünstigung ist somit vollständig ausgeschlossen, wenn das (schädliche) Verwaltungsvermögen 90% oder mehr des Werts des begünstigungsfähigen Vermögens beträgt.

 

Sofern der verstorbene Erblasser zu Lebzeiten Investitionen geplant hat, kann ggf. hierfür das ursprünglich steuerpflichtige Vermögen in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt werden.

Allerdings gilt es hierbei das Vorhaben des Verstorbenen vor den Finanzbehörden zu beweisen.

Dazu ist es zudem erforderlich, dass die Begünstigten in einem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Todesfall in betriebsnotwendiges Vermögen investieren.

 

Beispielsweise sind auch Versorgungsansprüche, die dem verstorbenen persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft auf Grund des Gesellschaftsvertrags zustehen steuerpflichtig.

 

Aber auch Kosten beeinflussen den Wert bzw. schmälern die Erbschaftssteuer,

diese wären zum Beispiel:
- Kapitalforderungen (bspw. Instandhaltungsrücklagen bei Wohn- Teileigentum)

- Darlehensschulden

- Sonstige Pflichten in Verbindung mit der Erbschaft

- Sonstige Schulden, die vom Begünstigten übernommen wurden

- Kosten für den Erbfall

- Kosten zur Erlangung des Erbes

- Kosten für das Grabmal

 

Sofern Sie Fragen zur Erbschaftsteuer haben, kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Kontaktformular.

Was muss von uns als Steuerberater für Erbschaftsteuer grundsätzlich im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung beachtet werden?
- die korrekte erbschaftssteuerrechtliche Wertermittlung aller zum Nachlass gehörenden Vermögensgegenstände, wie bereits oberhalb des Textes aufgeführt.
- Rechtzeitige Abgabe der Erbschaftsteuererklärung 
- Bei anfallender Erbschaftssteuer, die rechtzeitige Zahlung der Erbschaftssteuer an das zuständige Finanzamt

 

Annahme des Nachlasses oder Erbausschlagung?
Es wird grundsätzlich nur dann Erbschaftssteuer fällig, wenn der oder die Erben tatsächlich den Nachlass angenommen haben. Man kann allerdings das Erbe ausschlagen. Dies empfiehlt sich in der Regel bei Schulden. Man kann nämlich nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden erben.

Für eine Erbausschlagung muss man bei dem zuständigen Nachlassgericht vorstellig werden oder bei einem Notar und das Erbe ausschlagen. Versäumen Sie die Erbausschlagung, hat das die Annahme des Erbes zur Folge. Hierbei treten Sie an die rechtliche Stelle des Erblassers.


Kann man nur Vermögen oder auch Schulden erben?
Sobald Sie das Erbe eines Erblassers annehmen, treten Sie an dessen Stelle.
Heisst, dass nicht nur die Vermögenswerte als Guthaben auf Sie übergehen.
Sondern auch alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers werden auf Sie als Begünstigter Erbe übertragen. Erkundigen Sie sich daher bestenfalls nach Möglichkeit über die finanzielle Lage des Erblassers.


Erbausschlagung - 6 Wochen Frist wahren!
Eine Erbausschlagung muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen gegenüber dem Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers erklären. Die Frist beginnt mit der Information, dass Sie Erbe geworden sind.
Eine Erbausschlagung wird häufig dann in Betracht gezogen, wenn keine Kenntnis über die Vermögenswerte oder Schulden des Erblassers in Erfahrung gebracht werden können.
Oder eine Verschuldung des Erblassers offenkundig ist.
Im Zweifel sollte man sich rechtzeitig bei einem Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht informieren.
 
Nachlassplanung bei hohen Vermögenswerten 
Sofern Sie in der Zukunft große Vermögenswerte oder ein Unternehmen erben oder vererben möchten, kontaktieren Sie uns als Steuerberater für Erbschaftsteuer & Steuerberater für Schenkungssteuer rechtzeitig, um präventiv und proaktiv entsprechende Vorkehrungen im Rahmen der Erbschaftssteuer zu treffen - sowie entsprechende Freibeträge vollständig auszuschöpfen.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten?
Für die Nachlassverbindlichkeiten / Schulden haftet der Erbe und können je nach Kostenart bis zu einer gewisser Höhe steuerlich abzugsfähig sein. Hierzu zählen beispielsweise:
- die Erblasserschulden,
- Erbfallschulden 
- Kosten der Verwaltung des Nachlasses.

Zu den Verbindlichkeiten gehören auch Steuerschulden des Erblassers!

Auch die Steuerschulden des Erblassers, die bis zum Todesjahr entstanden sind oder mit Ablauf des Todesjahres entstehen.


Einige Beispiele für abzugsfähige Kosten im Rahmen der Erbschaftsteuer können folgende sein:
- die Räumungskosten der Immobilien,
- Kosten für Hypotheken und Darlehen,
- Schulden durch Mietverträge,
- Schulden durch Kaufverträgen,
- Erbscheinkosten,
- Beerdigungskosten,
- Testamentskosten usw. sein. 
Die Kosten für die dauerhafte oder nachgelagerte Grabpflege sind beispielsweise nicht abziehbar.

 

Was macht ein Nachlassgericht?

Ein Nachlassgericht regelt Erbangelegenheiten und führt Nachlassverfahren durch.

Zu den Aufgaben im Nachlassverfahren zählen:
- Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen,
- Testamentseröffnung,
- Erteilung von Erbscheinen,
- Erbausschlagungen,
- Testamentsanfechtungen, 
- Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers.

 

Welche Gebühren fallen beim Nachlassgericht an (Stand 2022)?

- amtliche Verwahrung eines Testaments; 75€ + 18€ Registrierung im zentralen Testamentsregister
- Testamentseröffnung; 100€ zuzüglich Auslagen des Gerichts
- Erbschein Beantragung, Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
- Erbausschlagung überschuldeter Nachlass: 30€

- Erbausschlagung nicht überschuldeter Nachlass, Kosten richten sich dem Nachlasswert.


Was ist das Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist so gestaltet, dass der noch lebende Ehegatte alles erbt und die Kinder sozusagen enterbt werden. Die Kinder erhalten beim Tod des verstorbenen Elternteils nur Anrecht auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes, welcher die Hälfte der gesetzlichen Erbquote beträgt.
Dieses Anrecht muss man bei dem noch lebenden Elternteil geltend machen.
Bleibt die Aufforderung fruchtlos, muss der Pflichtteil eingeklagt werden.
Er verjährt innerhalb von drei Kalenderjahren nach dem Todesjahr
Nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können ein Berliner Testament wirksam erstellen.

Ohne Notar muss der Text des Testaments vollständig vom Erblasser geschrieben und vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner unterschrieben werden.


Ist ein Notar bei Testamentserstellung notwendig?
Nein eine Beurkundung eines Notars ist nicht notwendig aber in jedem Fall ratsam! 
Ein privates Testament kann selbst geschrieben werden, ohne dass es der Beurkundung eines Notars bedarf.

Ohne Notar muss ein Testament auch vollständig handschriftlich verfasst werden und unter Angabe von Ort und Datum unterschrieben.
Es könnte beispielsweise jedoch passieren, dass das geschriebene Testament nach dem Ableben nicht gefunden wird und somit auch nicht beim Nachlassgericht eingereicht werden kann. Um das Testament rechtssicher zu gestalten und Aufgrund der verschiedenen Formvorschriften sollte bestenfalls sicherheitshalber ein Notar zu Rate gezogen werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung  & Einbehalt von Bankvermögen bei Auslandsaufenthalt
Ein Erbe wird von der Bank dann ausgezahlt, wenn das Finanzamt der Bank bescheinigt, dass die Erbschaftsteuer bezahlt ist oder keine Steuer anfällt. Die Bank wäre ansonsten bei Steuerausfällen haftbar.
Nach Sicherstellung und Zahlung der Erbschaftssteuer erteilt die Finanzbehörde die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird die Bank das Vermögen an die ausländische Erbbegünstigte auszahlen. 

Haftung bei Auszahlung vor Entrichtung & Sicherstellung der Erbschaftssteuer
Nicht nur Banken, sondern auch Versicherungsunternehmen, Notare, Testamentsvollstrecker, Treuhänder sowie Nachlassverwalter haften, wenn die Zahlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht sichergestellt ist. Somit können alle Personen & Unternehmen für die Erbschaftsteuer haftbar gemacht werden, wenn diese das Vermögen des Erblassers vorsätzlich oder fahrlässig vor Entrichtung oder Sicherstellung der Erbschaftssteuer freigeben.

 

Anhebung des Sachwertfaktors Neuerung im Erbschaftssteuer Bewertungsgesetz Immobilien ab 2023 

Bewertungsgesetz (BewG) Siehe Anlage 25 (zu § 191 Satz 2)
Der Sachwertfaktor wird von 05-1,5 ab 2023 auf 0,8-1,8 angehoben.

 

Was kostet ein Steuerberater für Erbschaftssteuer?
Was kostet eine Erbschaftsteuererklärung vom Steuerberater?

Das Honorar für die Erbschaftsteuererklärung ergibt sich aus den Gegenstandswerten - sprich dem Vermögen des Erblassers. Unter das Vermögen fallen u.a. Geldvermögen, Wertpapiere, Immobilen, Sachwerte, Unternehmen, Beteiligungen usw.


Als Steuerberater für Erbschaftsteuer sind wir an die StBVV Steuerberatervergütungsverordnung gebunden.
Die Kosten für die Anfertigung der Erbschaftssteuererklärung richten sich daher nach dem Gegenstandswert / Vermögenswerten des Erbes. Um eine erste Kosteneinschätzung für unsere Tätigkeiten als Steuerberater zu erhalten, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit über unser untens stehendes Kontaktformular oder vereinbaren einen Termin.

 

Erbschaftssteuer bei Unternehmen Firmenerben und Erbschaftsteuer:

 

Wenn man in Deutschland ein Unternehmen erbt, gelten besondere steuerliche Regelungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Eine Erbschaft eines Unternehmens ist ein komplexes Bewertungsmodell, bei dem verschiedene Zusammenhänge miteinander bewertet werden. Das Erben eines Unternehmens kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt werden.

Wichtig sind folgende Punkte:

  • Weiterführung des Betriebs,
  • das Einhalten der Lohnsummenregelung und das
  • Minimieren von Verwaltungsvermögen.

 

Eine rechtzeitige Planung ist entscheidend, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.

 

Hier sind die einige wichtige Punkte, die man Im Erbfall von Unternehmen beachten muss:

  • 1. Steuerliche Bewertung des Unternehmens
    - Der Unternehmenswert wird nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder einer individuellen Bewertung ermittelt.  
    - Es wird geprüft, ob das Unternehmen als begünstigtes Betriebsvermögen gilt.  
     
  • 2. Steuerfreibeträge und Vergünstigungen  
    - Unternehmenserben können von Steuervergünstigungen bis zu 85% oder sogar 100% profitieren.  
    - Voraussetzung: Der Betrieb wird nach der Erbschaft mindestens 5 bzw. 7 Jahre weitergeführt

.  

Regelverschonung (85 % Steuerbefreiung)  
- Gilt für Unternehmen mit bis zu 15 % Verwaltungsvermögen (z. B. vermietete Immobilien oder Kapitalanlagen).  
- Der Betrieb muss mindestens 5 Jahre weitergeführt werden.  
- In diesen 5 Jahren darf die Lohnsumme nicht unter 400% der Ausgangssumme fallen (gilt für Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern).
 

Optionsverschonung (100 % Steuerbefreiung) 
- Unternehmenserben können wählen, ob sie komplett steuerfrei erben wollen.  
- Dafür muss der Betrieb 7 Jahre lang weitergeführt werden.  
- Die Lohnsumme darf nicht unter **700 % der Ausgangssumme** fallen.  

 

  • 3. Verwaltungsvermögen beachten
    - Betriebsvermögen, das nicht direkt für den Geschäftsbetrieb genutzt wird (z. B. vermietete Immobilien, Wertpapiere), kann steuerpflichtig sein.  
    - Liegt der Anteil des Verwaltungsvermögens über 90 %, entfällt die Steuervergünstigung komplett.  

 

  • 4. Erbschaftsteuererklärung abgeben  
    - Unternehmenserben müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall das Finanzamt informieren.  
    - Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden. 
     
  • 5. Unternehmensnachfolge bei Firmenerbe frühzeitig planen 
    - Wer ein Unternehmen vererben will, sollte frühzeitig über eine **steueroptimierte Nachfolge** nachdenken.  
    - Schenkungen zu Lebzeiten oder eine Umstrukturierung des Betriebs können die Steuerlast reduzieren.  

 

Kostenlose Erbschaftsteuer Checkliste zum Download als ausfüllbare pdf.